Medizinerquote darf bleiben

Österreich kann seine Medizinerquote an seinen Universitäten beibehalten, das hat heute die Europäische Kommission in Brüssel entschieden. Das langjährige Verfahren wegen möglicher Diskriminierung von EU-Bürgern wurde eingestellt.

„Die EU-Kommission hat den Europäischen Binnenmarkt gegen willkürliche Diskriminierungen zu schützen. Die Entscheidung zur Medizinerquote belegt, dass wir immer mit Augenmaß und Hausverstand handeln“, so Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich. „Solide Fakten und Sachargumente werden sich im Rahmen des geltenden EU-Rechts immer durchsetzen. Dabei spielt es für die EU-Kommission auch keine Rolle, ob ein Mitgliedstaat groß oder klein ist“, betonte Wojahn. Er ergänzte: „Was nicht geht ist Rosinenpicken. Der Binnenmarkt ist unteilbar und die vier Freiheiten gelten für alle gleichermaßen. Davon werden uns auch gelegentliche verbale Prügel aus den Hauptstädten nicht abbringen“. 

Die Europäische Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich endgültig eingestellt, das 2007 wegen der Einführung der sogenannten Medizinerquote eröffnet worden war. Die Brüsseler Behörde erkennt an, dass die Quote für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich sachlich gerechtfertigt und nicht unverhältnismäßig  ist. Die Bundesregierung hat dies mit über mehrere Jahre erhobenen Zahlen und Fakten belegen können. Ziel der Quote ist sicherzustellen, dass genügend ausgebildete Ärzte im Land verbleiben. Es hatte sich herausgestellt, dass viele – vor allem deutsche – Studierende zur Ausbildung an österreichische Universitäten kommen, nach ihrem Studienabschluss aber fast alle das Land wieder verlassen und damit nicht für die medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung zur Verfügung stehen. 

Da die Medizinerquote an sich eine Diskriminierung von EU-Bürgern darstellt, muss Österreich nun jeweils im Abstand von fünf Jahren nachweisen, dass die tatsächliche Lage sie entsprechend weiter rechtfertigt. Gemäß der Quotenregelung sind 75% der Medizin-Studienplätze für Absolventen heimischer Schulen reserviert, 20% für Studienanfänger aus anderen EU-Staaten und die übrigen 5% für Bewerber von außerhalb der EU. 

Anders als für Humanmediziner ließ sich für die Zahnmediziner kein drohender Versorgungsengpass in Österreich belegen. Die Quote für Zahnmediziner muss daher mit dem Studienjahr 2019/2020 aufgehoben werden.

Kommentare

  • Keine Kommentare vorhanden.
  • Kommentar erstellen