Bund, Länder und Sozialversicherung setzen gemeinsam mit den Ärzten einen wichtigen Schritt im Interesse der Patienten zur künftigen Absicherung und Stärkung der hausärztlichen Versorgung in ganz Österreich: Mit insgesamt rund 25 Millionen Euro wird bis zum Jahr 2020 die Ausbildung praktischer Ärzte in der Praxis, in sogenannten Lehrpraxen, gefördert. Die Details dieser Förderung wurden heute, Dienstag, im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert.
„Die Lehrpraxen sind ein Teil unserer Maßnahmen, das österreichische Hausarztsystem zukunftsfit zu machen. Die Ausbildung in der Praxis hat positive Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht: Wir lösen einen Qualitätsschub aus, weil angehende Ärzte bestmöglich auf ihren künftigen Beruf vorbereitet werden. Weiters steigen die Chancen, dass sich junge Ärzte für den Beruf des niedergelassenen Praktikers entscheiden, wenn sie diese Tätigkeit im Rahmen ihrer Ausbildung kennenlernen. Beides liegt im Interesse unserer Versicherten“, betonte Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. „Ich möchte mich bei unseren Partnern – Bund Länder und Ärztekammer – bedanken, dass wir uns auf diesen wichtigen Schritt verständigen konnten.“
Die Sozialversicherung wird von dieser Förderung im Zeitraum von 2018 bis 2020 32,5 Prozent der geschätzten Gesamtkosten für die Lehrpraxenfinanzierung in Höhe von insgesamt 24,8 Millionen Euro übernehmen. Sollten die Kosten den vorab fixierten Rahmen übersteigen, wird sie diese Mehrkosten gemeinsam mit den Ländern tragen.
Damit wird es möglich, die Gehaltskosten für rund 450 Lehrpraktikanten für jeweils ein halbes Jahr während ihrer Tätigkeit beim ausbildenden praktischen Arzt/Gruppenpraxis/Lehrambulatorium zu finanzieren. Der Kostenberechnung liegen Gehaltskosten von 27.000 Euro je Lehrpraktikant für ein halbes Jahr zu Grunde. Für 450 Lehrpraktikanten ergibt dies ab 2019 jährliche Kosten von 12 Mio. Euro im Vollausbau. Im Startjahr 2018 sind 2 Mio. Euro kalkuliert.
Als weiteren wichtigen Beitrag der Sozialversicherung führte Biach an, dass mit der Österreichischen Ärztekammer der gesetzlich vorgesehene Lehrpraxengesamtvertrag abgeschlossen wurde. Dies stellt sicher, dass die Tätigkeiten der Lehrpraktikanten auch vom jeweiligen Vertragsarzt mit der Sozialversicherung abgerechnet werden können, was einen weiteren Beitrag der Sozialversicherung zur Unterstützung der Lehrpraxis darstellt.
Mit der Förderung der Lehrpraxen wird im Interesse der Versicherten eine langjährige Forderung erfüllt. Biach: „In unserer Verantwortung für den niedergelassenen Bereich haben wir es immer als Mangel angesehen, dass die Ausbildung der Ärzte bisher ausschließlich im Spital stattfindet. Dies trägt den unterschiedlichen Herausforderungen, mit denen ein niedergelassener Arzt konfrontiert ist, nicht Rechnung“.
Die gemeinsame Finanzierung der Lehrpraxen ist damit auch ein wesentlicher Beitragzur Absicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung in Zukunft. „Ob diese in Einzelpraxen oder im Rahmen der Neuen Primärversorgung erfolgt: Alle Versorgungsformen benötigen hoch qualifizierte und für die Herausforderungen im niedergelassenen Bereich gerüstete Ärzte“, so das Resümee von Alexander Biach.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).